SC-OGS Schäferhunde Club Schwyzerland Rothenthurm

SKN Kurse

2015

Sachkundenachweis - Ausbildung, Sinn und Zielsetzung

Die Ausbildung besteht aus zwei Kursen.
Der erste Kurs ist der Theoriekurs für Erst-Hundehalter. Dieser Kurs muss vor dem Hundekauf absolviert sein.

Der zweite Kurs ist der Praxiskurs mit Hund für alle Neu-Hundehalter. Seit dem 1. September 2008 steht in der schweizerischen Tierschutz-verordnung, dass jeder Hunde-halter einen gültigen Sachkunde-nachweis haben muss.

Kursleiter Urs Inglin - erfahrener Hundehalter- und Trainer
Der Hundehalter der Zukunft weiss, wie er sich mit seinem Hund in der heutigen Gesellschaft verhalten und bewegen kann. Die Hunde können sicher, kontrolliert, vorausschauend im Alltag geführt werden.Wir empfehlen, dass auf allen Dokumenten (Stammbaum, ANIS, Hunde-steuer, Versicherung und SKN) die gleiche Person als Besitzer eingetragen ist!

Wir empfehlen der Neu-Hundehalterkurs nach dem Erziehungskurs zu besuchen, damit man mit seinem Hund als gutes Team am Sachkundenachweis teilnehmen kann.

Jeder Kurs besteht aus lediglich vier Stunden und beinhaltet keine Prüfung oder Übungen die ihr Hund können muss - die Kurse können sie bei uns völlig entspannt besuchen!

SKN-Erst-Hundehalter
Der Erst-Hundehalterkurs ist obligatorisch für:
Hundehalter, die noch nie in ihrem Leben einen eigenen Hund gehabt haben. Das heisst: der vorhergehende Hund muss bei der Gemeinde (Hundesteuer) und ANIS (Chipnummer) auf den Hundehalter eingetragen gewesen sein.
Dieser Kurs vermittelt viele, nützliche, sinnvolle Informationen und Tipps, wenn ein Hund bei sich einzieht.

In diesen 4 Stunden werden auch persönliche Fragen beantwortet.Es sind 4 Stunden gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Kurs wird in Brunnen durchgeführt.

Kursinhalt
Vom Wolf zum Hund
Zucht, Rassen & Mischling
Gesundheit, Pflege, Haltung
Was frisst ein Hund?
Welche Verantwortung bringt einen Hund?
Gesetze und Vorschriften

Folgende Hilfsmittel in den Kurs mitbringen
Schreibutensilien und Notizmaterial

Kurskosten
Die Kurskosten betragen für den ganzen Kurs, inklusive Ausweis: CHF 140.--. In der ersten Lektion wird der Betrag bar einkassiert.

Dieser Kurs muss vor dem Hundekauf besucht werden!!!

SKN-Neu-Hundehalter
Der Neu-Hundehalterkurs ist obligatorisch für:Jeden Hundehalter, der sich einen neuen Hund anschafft oder übernimmt. Es muss die Person den Kurs besuchen, welche bei der ANIS registriert ist.

Dieser obligatorische Kurs muss in den ersten 12 Monaten nach dem Hundekauf besucht werden. Das Absolvieren dieses Kurses empfehlen wir nach der Erziehung des Hundes und zirka 8 Monate nach dem Hundekauf, so dass eine gute Beziehung zwischen Mensch und Hund vorhanden ist.

Es sind 4 Stunden gesetzlich vorgeschrieben, Dieser Kurs wird in Ibach oder in Rothenthurm durchgeführt.

Kursinhalt
Begegnung Mensch und Hund 1
Begegnung Mensch und Hund 2
Hund in Alltagssituationen in der Stadt und auf dem Land
Hund und Haus-, Nutz-, und Wildtieren

Folgende Hilfsmittel in den Kurs mitbringen
Schreibsachen und Notizmaterial
Hund mit Halsband und Leine
Spielzeug und "Guezli"
Kleider gemäss Witterung

Kurskosten
Die Kurskosten betragen für den ganzen Kurs inklusive Ausweis CHF. 140.--. In der ersten Lektion wird der Betrag bar einkassiert.

Dieser Kurs muss unaufgefordert von jedem Hundehalter absolviert werden!!!

Oft gestellte Fragen:

Bin ich Erst-Hundehalter?
Unter Erst-Hundehalter fallen all die Personen, die noch nie einen Hund gehabt haben und noch nie für einen Hund selbst verantwortlich waren.

Wer ist Neu-Hundehalter?
Jede Person, die sich wieder einen neuen Hund anschafft!

Muss man mit jedem Hund in diesen Kurs?
Ja, unabhängig von der Rasse, Grösse und Alter des Hundes.

Muss ich den SKN-Kurs besuchen, wenn der erworbene Hund schon einen SKN-Kurs mit dem vorhergehenden Besitzer absolviert hat?
Ja, der SKN (Sachkundenachweis) wird auf die Person mit ihrem Hund ausgestellt, und nicht auf den Hund.

Muss ich am Ende des SKN-Kurses eine Prüfung bestehen?
Nein, allerdings kann es vorkommen, dass Hundehalter, welche ihre Hunde überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden.